general agent

Wörterbuch

Beispiele im Kontext

  • General agent of Syrian Airlinesin Beirut who were died of un Incurable disease on Wednesday 4/7/2012 hereby we express our deep condolence

    Generalbevollmächtigter der syrischen Airlinesin Beirut, die von UN unheilbare Krankheit am Mittwoch 2012.04.07 starben hiermit wir unser tiefstes Beileid

  • Overseas Company (or General Agent of overseas Company)

    Übersee-Gesellschaft (oder Generalagent der Übersee-Company)

  • The General Agent has to procure business for the Company.

    Der Generalvertreter hat für das Unternehmen Geschäfte zu vermitteln.

  • some general agent, promoting TI?

    einige allgemeine Mittel, TI zu fördern?

  • The General Agent has to maintain business relations with the potential customers of the company.

    Der Generalvertreter hat die Geschäftsbeziehungen mit den potenziellen Kunden des Unternehmens zu pflegen.

  • (insurance intermediation and services auxiliary to insurance).DKThe general agent of an insurance branch will need to have resided in Denmark for the last two years unless being a national of one of the Member States of the Community.

    und A.4 (Versicherungsvermittlung und versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen):DKDer Generalvertreter einer Versicherungszweigstelle muss seit mindestens zwei Jahren in Dänemark ansässig sein, es sei denn, er ist Angehöriger eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft.

  • (direct insurance): None, except the management body of an insurance joint-stock company with foreign capital participation may include citizens of foreign countries in proportion to the foreign participation, but not more than half of the members of the management group; the head of the management of a subsidiary or an independent company must permanently reside in Estonia.FIThe managing director, at least one auditor and at least one half of the promoters and members of the board of directors and the supervisory board of an insurance company shall have their place of residence in the European Economic Area, unless the Ministry of Social Affairs and Health has granted an exemption.FIForeign insurers cannot get a licence in Finland as a branch to carry on statutory social insurances (statutory pension insurance, statutory accident insurance).FIThe general agent of the foreign insurance company shall have his place of residence in Finland, unless the company has its head office in the European Economic Area.FRThe establishment of branches is subject to a special authorisation for the representative of the branch.HUIt is intended to bind direct branching once it is bound in the GATS, and under the conditions set therein.HUThe board of a financial institution should include at least two members, who are Hungarian citizens, residents in the meaning of the relevant foreign exchange regulations and have permanent residency in Hungary for at least one year.IEThe right of establishment does not cover the creation of representative offices.ITAccess to actuarial profession through natural persons only.

    und A.4 (Versicherungsvermittlung und versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen): Ungebunden.CZNur folgende Beschränkungen:Unter den Bedingungen des Gesetzes über die Versicherungswirtschaft können ausländische Finanzdienstleister Versicherungsgesellschaften in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Tschechischen Republik gründen oder Versicherungsgeschäfte über Zweigstellen mit satzungsmäßigem Sitz in der Tschechischen Republik tätigen.Erbringer von Versicherungsdienstleistungen benötigen eine gewerbliche Niederlassung und eine Genehmigung,um diese Dienstleistungen erbringen zu können, einschließlich der Rückversicherung, undum Vermittlungsverträge mit Vermittlern schließen zu können, die auf den Abschluss von Versicherungsverträgen zwischen dem Erbringer der Versicherungsdienstleistungen und Dritten gerichtet sind.Vermittler benötigen eine Genehmigung, sofern sie für eine Zweigstelle mit satzungsmäßigem Sitz in der Tschechischen Republik tätig sind.ESEin ausländischer Versicherer kann in Spanien nur dann eine Zweigstelle oder Vertretung zur Erbringung bestimmter Arten von Versicherungsdienstleistungen errichten, wenn er in seinem Herkunftsstaat bereits seit mindestens fünf Jahren zur Erbringung dieser Arten von Versicherungsdienstleistungen zugelassen ist.ES, ELDas Recht auf Niederlassung erstreckt sich nicht auf die die Einrichtung von Repräsentanzen oder anderen Formen der ständigen geschäftlichen Anwesenheit von Versicherungsgesellschaften, es sei denn, sie lassen sich rechtlich als Vertretungen, Zweigstellen oder Hauptstellen nieder.EETeilsektor A.1 (Direktversicherung): Keine Beschränkungen, außer dass der Anteil ausländischer Mitglieder der Geschäftsleitung einer Versicherungsaktiengesellschaft mit ausländischer Kapitalbeteiligung dem Anteil der ausländischen Beteiligung entsprechen, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder der Geschäftsleitung betragen darf; der Vorsitzende der Geschäftsleitung einer Tochtergesellschaft oder einer unabhängigen Gesellschaft muss seinen ständigen Wohnsitz in Estland haben.FIDer Geschäftsführer, mindestens ein Rechnungsprüfer und mindestens die Hälfte der Gesellschaftsgründer und der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat einer Versicherungsgesellschaft müssen ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit.FIZweigstellen ausländischer Versicherer können in Finnland keine Zulassung für gesetzliche Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) erhalten.FIDer Generalvertreter einer ausländischen Versicherungsgesellschaft muss seinen Wohnsitz in Finnland haben, es sei denn, die Hauptstelle des betreffenden Unternehmens ist im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig.FRDie Niederlassung von Zweigstellen bedarf einer besonderen Zulassung für den Leiter der Zweigstelle.HUDie Errichtung direkter Zweigstellen soll nach ihrer Bindung im GATS zu den darin festgelegten Bedingungen gebunden werden.HUDem Vorstand einer Finanzinstitution müssen mindestens zwei Mitglieder angehören, die die ungarische Staatsangehörigkeit besitzen, Gebietsansässige im Sinne der einschlägigen Devisenvorschriften sind und ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Ungarn haben.IEDas Recht auf Niederlassung umfasst nicht die Errichtung von Repräsentanzen.ITAls Versicherungsmathematiker dürfen nur natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesellschaften tätig werden.ITDie Genehmigung der Errichtung von Zweigstellen hängt von der Bewertung durch die Aufsichtsbehörden ab.LVTeilsektoren A.1 und A.2 (Direktversicherung sowie Rückversicherung und Folgerückversicherung): Ausländische Versicherer müssen in der Regel unterschiedslos eine bestimmte Rechtsform haben.LVTeilsektor A.3 (Versicherungsvermittlung): Vermittler müssen natürliche Personen sein (kein Staatsangehörigkeitserfordernis) und können Dienstleistungen nur im Auftrag von Versicherungsgesellschaften erbringen, die über eine Genehmigung der lettischen Versicherungsaufsichtsbehörde verfügen.LTVersicherungsgesellschaften dürfen nicht sowohl Lebens- als auch Sachversicherungen anbieten.