Einklang
Wörterbuch
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Einklangm
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Einklangm
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mit etw. in Einklang stehen
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in Einklang bringen
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im Einklang stehend
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im Einklang stehend
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Das steht nicht in Einklang mit seiner Stellung.
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in Einklang bringen mit
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in Einklang bringen mit
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in Einklang bringen mitto reconcile with
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im Einklang sein mitto comply with
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in Einklang stehend mitconsistent withadj
Beispiele im Kontext
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Das ist ein Ergebnis, welche mit vorherigen Ergebnissen im Einklang steht.
This is a result which is consistent with previous results.
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Das Ergebnis der vortrefflichen Arbeit von Herrn Crowley ist ein völlig zufriedenstellender Änderungsvorschlag, der darüber hinaus mit der vom Europäischen Parlament bereits erfolgten Zustimmung im Einklang steht.
As a result of the good work carried out by Brian Crowley, we today have a completely satisfactory proposal for amendment which, in addition, is in line with the opinion already previously given by the European Parliament.
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Dies steht voll und ganz mit den Ergebnissen der Konsultation in Einklang.
This is fully in line with the results of the public consultation.
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Vielleicht haben viele Mitglieder dieses Hauses auf ein besseres Ergebnis gehofft, aber wir müssen anerkennen, dass diese Vereinbarung voll und ganz im Einklang mit der Gemeinschaftsmethode steht.
Many Members of this House may have hoped for more, but we must acknowledge that this agreement is perfectly consistent with the Community method.
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6. Im Haager Programm wird der Rat aufgefordert, den Vorschlag für eine Europäische Beweisanordnung noch im Jahr 2005 anzunehmen. Nach dem Rahmenbeschluss über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen[3] ist dieser Vorschlag ein erster entscheidender Schritt zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in der Phase der Beweismittelerhebung vor dem eigentlichen Strafprozess. Die Beweisanordnung erstreckt sich jedoch nicht auf die gesamte Beweispalette. Rechtsinstrumente zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennungen sollten auch Ermittlungshandlungen wie die Vernehmung von Verdächtigen, Zeugen und Sachverständigen oder die Überwachung von Kontobewegungen sowie des Telekommunikationsverkehrs einschließen. Ziel ist letztendlich die Einführung eines einzigen Rechtsinstruments zur Erleichterung der Beweismittelerhebung in Strafsachen, unabhängig davon, wo diese Beweiserhebung in der Europäischen Union stattfindet. Die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in diesem Bereich hat nach Auffassung der Kommission zur Folge, dass der Anordnungsstaat Herr der Ermittlungen ist, da der Vollstreckungsstaat die Entscheidung, welche Art von Beweis zu erheben ist, nicht in Frage stellen kann. Vor allem aus diesem Grund befürwortet die Kommission daher, in allen Angelegenheiten, die mit der Beweismittelerhebung zusammenhängen, vom Grundsatz der doppelten Strafbarkeit abzurücken. Was die Modalitäten der Beweiserhebung anbelangt, so müssen die in dem jeweiligen Mitgliedstaat für die betreffende Ermittlungshandlung geltenden innerstaatlichen Bestimmungen eingehalten werden, es sei denn, der Vollstreckungsmitgliedstaat wendet im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 bestimmte vom Anordnungsmitgliedstaat ausdrücklich bezeichnete Form– oder Verfahrensvorschriften an. Der Erlass gemeinsamer Mindestvorschriften für die Beweiserhebung (vgl. 3.1.1.2) dürfte dazu beitragen, dass die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats erhobenen Beweise vor den Gerichten der anderen Mitgliedstaaten verwertet werden können.
6. The Hague Programme calls on the Council to adopt the proposal on the European evidence warrant by the end of 2005. After the adoption of the Framework Decision on the freezing of assets[3], this is a major step forwards in the application of the MR principle at the pre-trial evidence-gathering stage. But the evidence warrant will not be a universal instrument. Investigation measures such as questioning suspects, witnesses and experts or bank account surveillance or telephone-tapping orders will also have to be covered by MR instruments. The ultimate objective is to adopt a single legislative instrument to facilitate the gathering of evidence of all kinds in criminal cases throughout the Union. In the Commission’s view, the effect of applying the MR principle here should be to leave the investigations to be run by the issuing State, as the decision to seek this or that piece of evidence cannot be reopened in the executing Member State. That is one of the reasons why the Commission wants the double criminality principle to be dropped in all matters related to gathering evidence. As regards the rules governing the manner in which evidence is gathered, the national rules applicable in each Member State for the relevant type of investigation should be respected, subject to the application of certain formalities or procedures specified by the issuing State in the executing Member State, already provided for by Article 4(1) of the Convention of 29 May 2000. And the adoption of minimum harmonisation rules on the gathering of evidence (cf. infra 3.1.1.2.) should help to ensure that evidence lawfully gathered in one Member State can be used in the courts of another.
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Implementierung und Entwicklung von bedarfsbezogenen PE-Instrumenten im Einklang mit der Firmenphilosophie
Development and implementation of demand-driven PE instruments in line with the company philosophy
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Betreuung im Einklang mit dem AHS-Protokoll und Best-Practice-Standards im Rahmen eines multidisziplinären Teams in der Notaufnahme und Akutversorgung.
Provide care in accordance with AHS protocol and best practice standards as part of a multi-disciplinary team in the ER and acute care environment.
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im Einklang
consistent